02.11.2020
Freiwilligenarbeit: Empfehlungen in Covid-19 Zeiten
Covid-19Freiwilligenarbeit
Es gibt große Risiken und Unsicherheiten, denen natürlich auch alle in den Verbänden aktive und tätige Personen ausgesetzt sind. Entsprechend gelten weiterhin die Empfehlungen des vorherigen Rundschreibens, die wir hier mit den entsprechenden Ergänzungen wiederholen:
Als Grundregel sind alle staatlichen, bzw. Vorschriften des Landes zu beachten
Als Grundregel sind alle staatlichen, bzw. Vorschriften des Landes zu beachten
- Die Freiwilligenkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Organisationen müssen über die Bestimmungen informiert sein (siehe hierzu den Abschnitt Covid-19 auf der Webseite des Dachverbandes oder des Landes)
- alle nötigen Anleitungen und Schutzmaßnahmen für die in den Organisationen tätigen Freiwilligen müssen veranlasst werden
- persönliche Treffen sollten vermieden bzw. möglichst online abgehalten werden
- Freiwillige müssen klar informiert und verpflichtet werden, die bereitgestellten Schutzmaßnahmen und Ausrüstungen anzuwenden
- chirurgische Nasen-Mund-Schutzmasken müssen verwendet werden. Hände müssen regelmäßig desinfiziert werden, ebenso wie berührte Gegenstände und Kleidung
- der Abstand zu anderen Personen muss eingehalten werden
- Zugang und Aufenthalt in geschlossenen Räumen müssen so weit wie möglich vermieden werden. Ansonsten gilt es die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, z.B. ständige Belüftung der Räumlichkeiten
- Getränke und Speisen dürfen nicht ausgegeben werden
- Freiwillige sind explizit über Schutzmaßnahmen und Ausrüstung zu informieren und anzuhalten, diese regelkonform zu verwenden
- neben der Haftpflichtversicherung müssen kontinuierlich tätige Freiwillige seit Inkrafttreten des Kodex für den Dritten Sektor auch krankenversichert sein, wenn biologische Risiken bestehen, wie die Corona-Pandemie eine darstellt. Wenn diese Vorkehrungen samt nachgewiesener Information und Anweisung der Freiwilligen getroffen worden sind, ist die Haftung der Vereinsverantwortlichen am besten abgesichert.
zurück