14.10.2021
Green Pass und Freiwillige: Ab 15. Oktober 2021 gilt die Pflicht auch für Ehrenamtliche
Covid-19Dachverband für Soziales und Gesundheit
Gesundheit
Vereinsführung
Mit 15. Oktober 2021 gilt die Grüne-Pass-Pflicht in allen Arbeitsbereichen, auch in der Freiwilligenarbeit.
Nur wer gegen Corona geimpft, davon genesen, oder negativ getestet ist, darf seinen Tätigkeiten nachgehen.
Somit müssen auch alle gemeinnützigen Organisationen, die bei der Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeiten auf Freiwillige zurückgreifen, eine Person benennen, die für die Überprüfung des grünen Passes zuständig ist. Der Grüne Pass muss auf jeden Fall regelmäßig im Verein überprüft werden.
Nur wer gegen Corona geimpft, davon genesen, oder negativ getestet ist, darf seinen Tätigkeiten nachgehen.
Somit müssen auch alle gemeinnützigen Organisationen, die bei der Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeiten auf Freiwillige zurückgreifen, eine Person benennen, die für die Überprüfung des grünen Passes zuständig ist. Der Grüne Pass muss auf jeden Fall regelmäßig im Verein überprüft werden.
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