20.09.2021
Green Pass und Freiwillige: Ab 15. Oktober 2021 Pflicht auch für Ehrenamtliche
Covid-19Dachverband für Soziales und Gesundheit
Gesundheit
Ab 15. Oktober 2021 müssen alle, die eine Arbeit ausüben, den Grünen Pass vorweisen. Dies gilt auch für Freiwillige. Somit benötigen alle entweder eine Impfung oder einen negativen Corona-Test.
Der "Green Pass" – ein digitales oder Papierzertifikat, das belegt, dass eine Person mindestens eine Impfdosis erhalten hat, negativ getestet wurde oder vor kurzem genesen ist – ist auch für Pflegekräfte, die bei Familien arbeiten Voraussetzung, ihrer Tätigkeit nachgehen zu dürfen.
Italien macht als erstes europäisches Land den sogenannten Grünen Pass für alle Beschäftigten des öffentlichen und privaten Sektors zur Pflicht. Nach der 3G-Regel dürfen Beschäftigte ab dem 15. Oktober nur mehr geimpft, genesen oder getestet an ihren Arbeitsplatz kommen.
Am 20. September, soll das Gesetztesdekret zur Ausweitung des Grünen Passes im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Gültigkeit des Grünen Passes
Der Grüne Pass für Geimpfte gilt zwölf Monate. Für Personen, die Corona überstanden haben, aber nicht geimpft sind, gilt er sechs Monate. Nach einem Antigentest gilt der Grüne Pass 48 Stunden, nach einem PCR-Test 72.
Für Altersheime gilt Impfpflicht. Diese gilt sowohl für die Pflegekräfte als auch für alle jene, die ein Altersheim aus Arbeitsgründen betreten. Diese Pflicht gilt ab dem 10. Oktober.
Der "Green Pass" – ein digitales oder Papierzertifikat, das belegt, dass eine Person mindestens eine Impfdosis erhalten hat, negativ getestet wurde oder vor kurzem genesen ist – ist auch für Pflegekräfte, die bei Familien arbeiten Voraussetzung, ihrer Tätigkeit nachgehen zu dürfen.
Italien macht als erstes europäisches Land den sogenannten Grünen Pass für alle Beschäftigten des öffentlichen und privaten Sektors zur Pflicht. Nach der 3G-Regel dürfen Beschäftigte ab dem 15. Oktober nur mehr geimpft, genesen oder getestet an ihren Arbeitsplatz kommen.
Am 20. September, soll das Gesetztesdekret zur Ausweitung des Grünen Passes im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Gültigkeit des Grünen Passes
Der Grüne Pass für Geimpfte gilt zwölf Monate. Für Personen, die Corona überstanden haben, aber nicht geimpft sind, gilt er sechs Monate. Nach einem Antigentest gilt der Grüne Pass 48 Stunden, nach einem PCR-Test 72.
Für Altersheime gilt Impfpflicht. Diese gilt sowohl für die Pflegekräfte als auch für alle jene, die ein Altersheim aus Arbeitsgründen betreten. Diese Pflicht gilt ab dem 10. Oktober.
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