01.09.2020
Buchhaltung: Neue Vorgaben für die Jahresabschlussrechnung – Hilfe für kleine Vereine
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Mit dem GvD zum Dritten Sektor 117/2017 wurde auch festgelegt, dass die betreffenden Organisationen für die Buchhaltung und Bilanzierung künftig bestimmte Vorgaben berücksichtigen müssen, damit die nötigen Informationen transparent aufgelistet werden. Dazu ist anzumerken, dass v.a. für ehrenamtlich tätigen Organisationen bislang keine spezifischen Vorschriften für eine Jahresabschlussrechnung bestanden, wohl aber einige Positionen wie etwa Spenden und öffentliche Beiträge anzuführen waren. Viele Organisationen haben ihre Finanzverwaltung entsprechend den internen organisatorischen Bedürfnissen oder v.a. auch den Vorgaben der beitragsgebenden Ämter folgend eingerichtet.
Mit dem Dekret vom 5.3.2020 sind nun verbindliche Modelle veröffentlicht worden, die ab 2021 anzuwenden sind. Im Juli hat die Abteilung Präsidium der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol diese Informationen samt Übersetzung weitergeleitet.
Im Dachverband sind diese Neuerungen aufmerksam verfolgt worden. Für Organisationen mit einem größeren Umsatz wird es zwingend notwendig sein, eine Ordentliche Buchhaltung anzuwenden. Kleinere Vereine können weiterhin ein vereinfachtes Buchhaltungssystem anwenden, müssen diesem nun aber die neue Modelle für den Jahresabschluss zu Grunde legen. Die Umstellung dürfte in einer Anfangsphase bei vielen Vereinen für Unsicherheit sorgen, weil die Kapitel für die Einnahme- und Ausgabeposten nicht mehr in der bisherigen Form beibehalten werden können. Das bedeutet auch, dass eine Gegenüberstellung der Bilanzdaten in der Übergangszeit schwierig zu gestalten sein wird.
Die Hilfestellungen zur Buchhaltung für kleinere Vereine im Dachverband werden nun schrittweise aktualisiert und können in diesem Sinn ab sofort auch schon weiteren interessierten Organisationen angeboten werden. Für eine Umstellung der Finanzverwaltung sollte jedenfalls ausreichend Zeit investiert werden, sodass für das Jahr 2021 schon bald die Vorbereitungen getroffen werden müssen.
Mit dem Dekret vom 5.3.2020 sind nun verbindliche Modelle veröffentlicht worden, die ab 2021 anzuwenden sind. Im Juli hat die Abteilung Präsidium der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol diese Informationen samt Übersetzung weitergeleitet.
Im Dachverband sind diese Neuerungen aufmerksam verfolgt worden. Für Organisationen mit einem größeren Umsatz wird es zwingend notwendig sein, eine Ordentliche Buchhaltung anzuwenden. Kleinere Vereine können weiterhin ein vereinfachtes Buchhaltungssystem anwenden, müssen diesem nun aber die neue Modelle für den Jahresabschluss zu Grunde legen. Die Umstellung dürfte in einer Anfangsphase bei vielen Vereinen für Unsicherheit sorgen, weil die Kapitel für die Einnahme- und Ausgabeposten nicht mehr in der bisherigen Form beibehalten werden können. Das bedeutet auch, dass eine Gegenüberstellung der Bilanzdaten in der Übergangszeit schwierig zu gestalten sein wird.
Die Hilfestellungen zur Buchhaltung für kleinere Vereine im Dachverband werden nun schrittweise aktualisiert und können in diesem Sinn ab sofort auch schon weiteren interessierten Organisationen angeboten werden. Für eine Umstellung der Finanzverwaltung sollte jedenfalls ausreichend Zeit investiert werden, sodass für das Jahr 2021 schon bald die Vorbereitungen getroffen werden müssen.
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