13.02.2020
Achtung Kontrollen! Verpflichtung zur Veröffentlichung öffentlicher Beiträge
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen die mehr als 10.000 Euro an öffentlichen Förderungen erhalten, müssen die öffentlichen Beiträge online veröffentlichen, ansonsten drohen Strafen. Die zuständigen Landesämter haben nun entsprechende Kontrollen angekündigt, weshalb der Veröffentlichungspflicht umgehend nachgekommen werden sollte.
Gemeinnützige Organisationen können die erhaltenen Beiträge, Zahlugnen und andere wirtschaftlichen Vorteile einschließlich der Bereitstellung von Räumlichkeiten auf de eigenen Website, Facebook-Seite oder auf der Seite von Dachorganisationen denen sie angehören veröffentlichen.
Gemeinnützige Organisationen können die erhaltenen Beiträge, Zahlugnen und andere wirtschaftlichen Vorteile einschließlich der Bereitstellung von Räumlichkeiten auf de eigenen Website, Facebook-Seite oder auf der Seite von Dachorganisationen denen sie angehören veröffentlichen.
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