02.10.2018
Sachwalterschaft betrifft alle
Dachverband für Soziales und GesundheitSachwalterschaft
Eine Einschränkung der Selbständigkeit ist immer eine heikle Sache. Aber wenn Erwachsene ihr Leben alleine nicht mehr im Griff haben, brauchen sie Hilfe. Das Gericht kann in solchen Fällen als offiziellen Helfer einen Sachwalter einsetzen. Eine Tagung des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit warf nun einen Blick auf aktuelle Entwicklungen. Derzeit gibt es rund 3000 Sachwalterschaften in Südtirol. Im Jahr gibt es 500 Neuanträge. Die Tendenz ist steigend.
Irgendwann kann es jeden treffen. Spätestens im hohen Alter sind wir auf Hilfe angewiesen. Besonders wenn es um finanzielle, wirtschaftliche oder rechtliche Angelegenheiten geht, ist es dann gut, jemanden zur Seite zu haben, um nicht Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden.
Tatsächlich gibt es immer mehr erwachsene Menschen, die ihr Leben alleine nicht mehr im Griff haben. Das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter, ein Unfall, eine Krankheit, ein Suchtproblem, vieles kann dazu führen auf Hilfe angewiesen zu sein. Zu ihrem Schutz kann das Gericht einen Sachwalter als Beistand einsetzen. Dieser unterstützt die Betroffenen dann so gut wie möglich. Er kümmert sich um die ihm anvertraute Person, sorgt für ihr Wohl. Er verwaltet je nach Bedarf die Finanzen, vertritt sie bei Ämtern und erledigt Behördengänge.
Auf der Tagung „Sachwalterschaft in Südtirol“ haben am Dienstag, 2. Oktober 2018 in der Handelskammer von Bozen eine Reihe von Experten und Vertreter verschiedener Institutionen aus Italien und Südtirol das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Organisiert hat die hochkarätig besetzte Tagung der Dachverband für Soziales und Gesundheit, der seit 2006 in Südtirol einen eigenen Beratungs- und Hilfsdienst zur Sachwalterschaft führt.
„Während früher Menschen mit einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit einen Vormund bekamen und entweder entmündigt oder teilentmündigt wurden, wird heute in solchen Fällen fast ausnahmslos eine Sachwalterschaft vorgesehen. Ein enormer Fortschritt“, betonte Dachverband-Präsidentin Dorotea Postal zum Auftakt der Tagung. So gibt es in Südtirol derzeit rund 3000 solcher Sachwalterschaften, wo die Sachwalter für die Betroffenen eine ganz besondere Form der Freiwilligenarbeit ausüben: sie sind für besonders schutzbedürftige Menschen verantwortlich. Auf den Sachwaltern lastet dabei eine große Verantwortung, wobei in der Regel Familienangehörige als Sachwalter nominiert werden.
Heuer im Sommer hat das Land ein eigenes Landesgesetz (Nr.12 vom 16.07.2018) zur Förderung der Sachwalterschaft in Südtirol verabschiedet. Es bringt den Familien nun etwas Erleichterung und mehr Sicherheiten. Landesrätin Martha Stocker erläuterte auf der Tagung die wichtigsten Eckpunkte. „Wir wollen damit die Tätigkeit der Sachwalter anerkennen, ihnen aber auch rechtliche Sicherheit geben“, betonte Stocker. Neben der gesetzlichen Verankerung des eingerichteten Landesverzeichnisses und der Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen sind auch zwei ganz neue Möglichkeiten vorgesehen, um Personen zu fördern, die eine Sachwalterschaft außerhalb ihrer Familie übernehmen: Zum einen ist die finanzielle Unterstützung durch den Abschluss einer Versicherungspolizze für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten vorgesehen, zum anderen sollen Sachwaltern Spesen rückerstattet werden, wenn sie sich um Menschen kümmern, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.
„Sachwalter zu sein ist ja eigentlich eine Art Ehrenamt und kein Beruf. Deshalb ist auch keine Bezahlung dieser Leistung vorgesehen, nur manchmal eine pauschale Entschädigung, die das Gericht festlegt. Es gibt jedoch auch mittellose Personen, die nicht einmal in der Lage sind, die Spesen zu bestreiten, die einem Sachwalter entstehen. Daher ist es wichtig, dass das Land nun hier einspringt“, betont Roberta Rigamonti, Koordinatorin der Dienststelle für Sachwalterschaft im Dachverband. Der Dienst ist seit vielen Jahren die Anlaufstelle in Südtirol und berät interessierte Bürgerinnen und Bürger nun auch in allen Bezirken. Möglich ist dies dank der Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen Südtirol und des Südtiroler Gemeindenverbandes.
Stellt sich dann heraus, dass bei Gericht ein Sachwalter beantragt werden sollte, haben die Interessierten die Möglichkeit, eine solche Anfrage selbst zu stellen. Die meisten beauftragen den Dachverband mit dieser Aufgabe, der dies zum Selbstkostenpreis anbietet. Zwei erfahrene Juristinnen informieren und begleiten die betreffenden Personen und ihre Familien in Fragen zur Sachwalterschaft und nehmen ihnen den Weg zum Gericht ab, wo der Antrag für eine Sachwalterschaft zu deponieren ist. Die Abklärung der jeweiligen Situation, die Sammlung aller nötigen Dokumente und die Ausformulierung des Antrags, der für das Vormundschaftsgericht alle wichtigen Informationen enthält, um eine gute Entscheidung treffen zu können, sind Kern dieser Leistung. In der Regel ist diese Arbeit nicht nur ein rein juristischer Akt, sondern viel mehr eine Begleitung der Betroffenen und ihrer Familien, die mit großer Behutsamkeit und umfassender Aufmerksamkeit für die vielen Probleme erfolgen muss, welche sich aus einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit ergeben.
Irgendwann kann es jeden treffen. Spätestens im hohen Alter sind wir auf Hilfe angewiesen. Besonders wenn es um finanzielle, wirtschaftliche oder rechtliche Angelegenheiten geht, ist es dann gut, jemanden zur Seite zu haben, um nicht Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden.
Tatsächlich gibt es immer mehr erwachsene Menschen, die ihr Leben alleine nicht mehr im Griff haben. Das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter, ein Unfall, eine Krankheit, ein Suchtproblem, vieles kann dazu führen auf Hilfe angewiesen zu sein. Zu ihrem Schutz kann das Gericht einen Sachwalter als Beistand einsetzen. Dieser unterstützt die Betroffenen dann so gut wie möglich. Er kümmert sich um die ihm anvertraute Person, sorgt für ihr Wohl. Er verwaltet je nach Bedarf die Finanzen, vertritt sie bei Ämtern und erledigt Behördengänge.
Auf der Tagung „Sachwalterschaft in Südtirol“ haben am Dienstag, 2. Oktober 2018 in der Handelskammer von Bozen eine Reihe von Experten und Vertreter verschiedener Institutionen aus Italien und Südtirol das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Organisiert hat die hochkarätig besetzte Tagung der Dachverband für Soziales und Gesundheit, der seit 2006 in Südtirol einen eigenen Beratungs- und Hilfsdienst zur Sachwalterschaft führt.
„Während früher Menschen mit einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit einen Vormund bekamen und entweder entmündigt oder teilentmündigt wurden, wird heute in solchen Fällen fast ausnahmslos eine Sachwalterschaft vorgesehen. Ein enormer Fortschritt“, betonte Dachverband-Präsidentin Dorotea Postal zum Auftakt der Tagung. So gibt es in Südtirol derzeit rund 3000 solcher Sachwalterschaften, wo die Sachwalter für die Betroffenen eine ganz besondere Form der Freiwilligenarbeit ausüben: sie sind für besonders schutzbedürftige Menschen verantwortlich. Auf den Sachwaltern lastet dabei eine große Verantwortung, wobei in der Regel Familienangehörige als Sachwalter nominiert werden.
Heuer im Sommer hat das Land ein eigenes Landesgesetz (Nr.12 vom 16.07.2018) zur Förderung der Sachwalterschaft in Südtirol verabschiedet. Es bringt den Familien nun etwas Erleichterung und mehr Sicherheiten. Landesrätin Martha Stocker erläuterte auf der Tagung die wichtigsten Eckpunkte. „Wir wollen damit die Tätigkeit der Sachwalter anerkennen, ihnen aber auch rechtliche Sicherheit geben“, betonte Stocker. Neben der gesetzlichen Verankerung des eingerichteten Landesverzeichnisses und der Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen sind auch zwei ganz neue Möglichkeiten vorgesehen, um Personen zu fördern, die eine Sachwalterschaft außerhalb ihrer Familie übernehmen: Zum einen ist die finanzielle Unterstützung durch den Abschluss einer Versicherungspolizze für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten vorgesehen, zum anderen sollen Sachwaltern Spesen rückerstattet werden, wenn sie sich um Menschen kümmern, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.
„Sachwalter zu sein ist ja eigentlich eine Art Ehrenamt und kein Beruf. Deshalb ist auch keine Bezahlung dieser Leistung vorgesehen, nur manchmal eine pauschale Entschädigung, die das Gericht festlegt. Es gibt jedoch auch mittellose Personen, die nicht einmal in der Lage sind, die Spesen zu bestreiten, die einem Sachwalter entstehen. Daher ist es wichtig, dass das Land nun hier einspringt“, betont Roberta Rigamonti, Koordinatorin der Dienststelle für Sachwalterschaft im Dachverband. Der Dienst ist seit vielen Jahren die Anlaufstelle in Südtirol und berät interessierte Bürgerinnen und Bürger nun auch in allen Bezirken. Möglich ist dies dank der Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen Südtirol und des Südtiroler Gemeindenverbandes.
Stellt sich dann heraus, dass bei Gericht ein Sachwalter beantragt werden sollte, haben die Interessierten die Möglichkeit, eine solche Anfrage selbst zu stellen. Die meisten beauftragen den Dachverband mit dieser Aufgabe, der dies zum Selbstkostenpreis anbietet. Zwei erfahrene Juristinnen informieren und begleiten die betreffenden Personen und ihre Familien in Fragen zur Sachwalterschaft und nehmen ihnen den Weg zum Gericht ab, wo der Antrag für eine Sachwalterschaft zu deponieren ist. Die Abklärung der jeweiligen Situation, die Sammlung aller nötigen Dokumente und die Ausformulierung des Antrags, der für das Vormundschaftsgericht alle wichtigen Informationen enthält, um eine gute Entscheidung treffen zu können, sind Kern dieser Leistung. In der Regel ist diese Arbeit nicht nur ein rein juristischer Akt, sondern viel mehr eine Begleitung der Betroffenen und ihrer Familien, die mit großer Behutsamkeit und umfassender Aufmerksamkeit für die vielen Probleme erfolgen muss, welche sich aus einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit ergeben.
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