Sonderregelungen zur Covid-19-Krise
Für die gemeinnützigen Organisationen bringen die Einschränkungen durch die Covid-19-Krise große Unsicherheiten, Umstellungen und leider oft auch große Probleme mit sich. Wir haben für Sie die wichtigsten Angaben und Bestimmungen bis Ende des Jahres 2020 gesammelt.Für alle künftigen, aktuellen und nachfolgenden Verordnungen und Bestimmungen verweisen wir auf die entsprechende Seite des Landes unter Südtiroler Landesverwaltung.
Staatliche Rechtsvorgaben
Vorgaben der Autonomen Provinz Bozen Südtirol
Die Südtiroler Landesverwaltung hat alle Sonderbestimmungen hier veröffentlicht.
Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket plant die Südtiroler Landesregierung auch eine Reihe von Hilfestellungen, die sich an die Bürger/innen, sowie an die sozialen und freiwilligen Organisationen richten:
Bürger/innen und ihre Familien
→ Mietbeiträge und Kreditleistungen für alle krisenbetroffenen Familien
→ Stundung von WOBI-Mieten für krisenbetroffene Familien
→ Stundungen Ratenrückzahlung: Bausparen und Vorschüsse auf Steuerabzüge
→ Aufstockung einkommensunterstützender Maßnahmen
→ Vereinfachter Zugang zur finanziellen Sozialhilfe für Härtefälle
→ Fristgerechte Auszahlung aller Leistungen
soziale Organisationen
→ Ausgleich von Gehaltsausfällen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Familien- und Sozialorganisationen
→ Ausbau der (Sommer-) Betreuungsangebote für die Zeit nach der Krise
→ Vorschüsse im Beitragswesen ausbauen und beschleunigen, um gemeinnützigen Organisationen Liquidität zu garantieren
→ Übernahme der Kosten für krisenbedingt ausgefallene Projekte
Freiwilligenorganisationen
→ Gewährleistung sektorenspezifischer Maßnahmen
→ Organisationen sichern und deren Weiterarbeit stützen
→ Garantie von Beiträgen für getätigte Ausgaben, auch bei Unterbrechung von Initiativen
Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket plant die Südtiroler Landesregierung auch eine Reihe von Hilfestellungen, die sich an die Bürger/innen, sowie an die sozialen und freiwilligen Organisationen richten:
Bürger/innen und ihre Familien
→ Mietbeiträge und Kreditleistungen für alle krisenbetroffenen Familien
→ Stundung von WOBI-Mieten für krisenbetroffene Familien
→ Stundungen Ratenrückzahlung: Bausparen und Vorschüsse auf Steuerabzüge
→ Aufstockung einkommensunterstützender Maßnahmen
→ Vereinfachter Zugang zur finanziellen Sozialhilfe für Härtefälle
→ Fristgerechte Auszahlung aller Leistungen
soziale Organisationen
→ Ausgleich von Gehaltsausfällen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Familien- und Sozialorganisationen
→ Ausbau der (Sommer-) Betreuungsangebote für die Zeit nach der Krise
→ Vorschüsse im Beitragswesen ausbauen und beschleunigen, um gemeinnützigen Organisationen Liquidität zu garantieren
→ Übernahme der Kosten für krisenbedingt ausgefallene Projekte
Freiwilligenorganisationen
→ Gewährleistung sektorenspezifischer Maßnahmen
→ Organisationen sichern und deren Weiterarbeit stützen
→ Garantie von Beiträgen für getätigte Ausgaben, auch bei Unterbrechung von Initiativen
Empfehlungen an private Organisationen (19.6.2020)
Ferienaufenthalte, Aktivitäten und Projekte während des Sommers, Selbsthilfegruppen, im Zusammenhang mit dem COVID-19-Notstand (
Ferienaufenthalte, Aktivitäten und Projekte während des Sommers, Selbsthilfegruppen, im Zusammenhang mit dem COVID-19-Notstand (
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Rundschreiben des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit zu Covid-19-Maßnahmen
Termine und Fristen
Auf Grund der zahlreichen Dekrete und Rundschreiben der verschiedenen Behörden sowie auch der oft widersprüchlichen Interpretationen durch die Funktionär/innen ist es derzeit nicht leicht, verbindliche Angaben zu machen. Diese sind aber für die Verantwortlichen der gemeinnützigen Organisationen nötig, wenn es um Fristen geht, deren Missachtung zum Verlust von Rechtsansprüchen oder auch zu Sanktionen führen könnten.
Gemeinnützige Organisationen im Sinn den Kodex für den Dritten Sektor
In der Regel steht im Statut, innerhalb welcher Zeit Berichte, Programmen und Bilanzen zu verabschieden sind. Weitere Fristen gibt es in Bezug auf die als juridische Person des Privatrechts anerkannten Organisationen, sowie auf die in die Landes- oder Staatsverzeichnisse für ehrenamtlich tätige Organisationen oder für Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens eingetragenen Organisationen. Ebenso legen Behörden fest, innerhalb welchen Datums im Zusammenhang mit Beiträgen und anderen Verwaltungsakten die von zuständigen Gremien genehmigten Bilanzen vorzulegen sind.
Diese Fristen sind mit dem Gesetzesdekret "Cura Italia" 18/2020 (Art. 35) für dieses Jahr auf den 31. Oktober 2020 verlegt worden, wobei anderslautende Bestimmungen außer Kraft gesetzt sind.
Gemeinnützige Organisationen im Sinn den Kodex für den Dritten Sektor
In der Regel steht im Statut, innerhalb welcher Zeit Berichte, Programmen und Bilanzen zu verabschieden sind. Weitere Fristen gibt es in Bezug auf die als juridische Person des Privatrechts anerkannten Organisationen, sowie auf die in die Landes- oder Staatsverzeichnisse für ehrenamtlich tätige Organisationen oder für Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens eingetragenen Organisationen. Ebenso legen Behörden fest, innerhalb welchen Datums im Zusammenhang mit Beiträgen und anderen Verwaltungsakten die von zuständigen Gremien genehmigten Bilanzen vorzulegen sind.
Diese Fristen sind mit dem Gesetzesdekret "Cura Italia" 18/2020 (Art. 35) für dieses Jahr auf den 31. Oktober 2020 verlegt worden, wobei anderslautende Bestimmungen außer Kraft gesetzt sind.
Veranstaltungen und Versammlungen
Alle Versammlungen und Veranstaltungen sind vorerst ausgesetzt. Ausnahmen können vorgesehen werden, wenn diese unter Einhaltung aller Vorbeugemaßnahmen erfolgen und zugleich die Rechtsmäßigkeit der Beschlüsse gesichert werden kann.
Die Abwicklung der Sitzung von Entscheidungsgremien der gemeinnützigen Organisationen kann also mit der Plattform Skype oder vergleichbaren Lösungen erfolgen. Beschlüsse und Protokolle sollen in nachvollziehbarer Form gemacht werden. In besonderen Fällen können Beschlüsse bei Videokonferenzen anstelle von Stimmzetteln durch schriftliche Bestätigung bzw. Ablehnung per Chat gemacht werden, was festgehalten wird - und also geheime Abstimmungen ausschließt. Auch die Möglichkeiten der digitalen Unterschrift eines gemeinsamen Dokuments (pdf-Datei) oder die Stimmabgabe mit sicherem PEC-E-Mail sollten bedacht werden.
In jedem Fall muss gesichert sein, dass alle Mitglieder der betreffenden Gremien an der Videokonferenz mit gleichen Möglichkeiten ohne Einschränkungen teilnehmen können - oder dass sie sich aus eigener freiwilligen Entscheidung als abwesend erklären.
Die Abwicklung der Sitzung von Entscheidungsgremien der gemeinnützigen Organisationen kann also mit der Plattform Skype oder vergleichbaren Lösungen erfolgen. Beschlüsse und Protokolle sollen in nachvollziehbarer Form gemacht werden. In besonderen Fällen können Beschlüsse bei Videokonferenzen anstelle von Stimmzetteln durch schriftliche Bestätigung bzw. Ablehnung per Chat gemacht werden, was festgehalten wird - und also geheime Abstimmungen ausschließt. Auch die Möglichkeiten der digitalen Unterschrift eines gemeinsamen Dokuments (pdf-Datei) oder die Stimmabgabe mit sicherem PEC-E-Mail sollten bedacht werden.
In jedem Fall muss gesichert sein, dass alle Mitglieder der betreffenden Gremien an der Videokonferenz mit gleichen Möglichkeiten ohne Einschränkungen teilnehmen können - oder dass sie sich aus eigener freiwilligen Entscheidung als abwesend erklären.
Expressdarlehen für Vereine
Allen Vereinen, die sich auf Grund der COVID-19-Krise in einem finanziellen Notstand befinden, kann ein Sofortkredit bis maximal 10.000 Euro zu einem maximalen Zinssatz von 1% gewährt werden. Um den Kredit zu beantragen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank. Weitere Informationen...
Allen Vereinen, die sich auf Grund der COVID-19-Krise in einem finanziellen Notstand befinden, kann ein Sofortkredit bis maximal 10.000 Euro zu einem maximalen Zinssatz von 1% gewährt werden. Um den Kredit zu beantragen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank. Weitere Informationen...
Menschen mit Behinderung
Fortzahlung der Taschengelder während des Notstandes Covid-19
Die Fortzahlung der Taschengelder wird weiterhin gewährleistet, obwohl die Eingliederungsprojekte, Praktika für benachteiligte Kategorien und der Einsatz von Arbeitslosen gemäß LG 11/86 infolge des Covid-19-Notstands ausgesetzt sind. Die betroffenen Personen werden vom Amt verständigt. Mehr Informationen...
Gesetz 104/92: Zusätzliche Freistellungen
Art. 24 des Dekrets vom 17. März 2020 Nr. 18 sieht zusätzliche Freistellungen von der Arbeit für die Pflege von Menschen mit einer schweren Behinderung oder die Betroffenen selber vor. Arbeitnehmer die einen Familienangehörigen mit einer schweren Behinderung laut Gesetz 104/92 Art. 3,3 pflegen, können in den Monaten März und April insgesamt 18 Tage an Freistellung beanspruchen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit einer schweren Behinderung laut Gesetz 104/92 Art. 3,3. Zusätzlich haben sie das Recht, von zu Hause aus zu arbeiten – vorausgesetzt, die Tätigkeit kann auf diese Weise ausgeführt werden. Dasselbe gilt für jene Arbeitnehmer, deren Familienmitgliedern die Schwere der Behinderung laut Gesetz 104/92 zuerkannt wurde.
Update: Auch in den Monaten Mai und Juni können insgesamt 18 Tage an Freistellung beansprucht werden.
Update: Auch in den Monaten Mai und Juni können insgesamt 18 Tage an Freistellung beansprucht werden.
Führerscheine: Untersuchungen/Kommissionen ausgesetzt; Gültigkeit automatisch verlängert
Ärztliche Untersuchungen für Führerscheine, ebenso die Führerscheinkommissionen und Führerscheinprüfungen sind von Amts wegen ausgesetzt. Die provisorischen Fahrerlaubnisse werden automatisch bis zum 30. Juni und die Gültigkeit der Fahrscheine bis zum 30. August 2020 verlängert.
Anträge zur Feststellung der Zivilinvalidität, Gesetz 104 etc.
Ärztekommissionen zur Feststellung der Zivilinvalidität, des Gesetzes 104/92 und der gezielten Arbeitseingliederung laut Gesetz 68/99 sind derzeit von Amts wegen ausgesetzt. Die betroffenen Antragsteller werden vom zuständigen Amt telefonisch kontaktiert. Dringende Fälle (z.B. Tumorerkrankte) werden nach Aktenlage bewertet bzw. anhand der eingereichten ärztlichen Zeugnisse. Dies gilt auch bei der Bewertung des Gesetzes 104/92 sowie bei Revisionen, welche über das Fortbestehen der entlohnten Arbeitsenthaltung laut Gesetz 104/92 entscheiden (für sich selbst oder für Familienangehörige). Alle anderen Antragsteller werden zu einem späteren Zeitpunkt eingeladen.